Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gesunde Psyche,
gesundes Unternehmen.
Die psychische Gesundheit der Beschäftigten ist ein zentraler Erfolgsfaktor resilienter Unternehmen und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland.
In 2024 hat die hohe Zahl psychischer Erkrankungen wieder zu einer Zunahme überdurchschnittlich langer Krankschreibungen geführt (DAK Psychreport 2025). Für Unternehmen sind damit hohe Kosten verbunden.

Moderner Arbeitsschutz
Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein systematisches Verfahren zur Analyse und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei geht es nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung einzelner Personen. Ziel ist es vielmehr, die objektiven Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu betrachten und potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren, um gezielte Maßnahmen zur Verbesserung und zur Prävention gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu ergreifen.
Rechtliches
Alle Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) verpflichtet, die Gefährdungen ihrer Mitarbeitenden, die durch die Arbeitsplätze entstehen, zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Seit 2013 ist explizit festgelegt, dass auch psychische Belastungen zu beurteilen sind. Was wie eine lästige Pflicht wirkt, ist tatsächlich eine Chance. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein Instrument, das hilft, gesunde Arbeit zu schaffen.
Vorteile
für Ihr
Unternehmen
Steigerung der Produktivität
Reduzierung von Fehlzeiten

Stärkung der Arbeitgebermarke
Ein modernes und gesundheitsbewusstes Unternehmen ist attraktiver für qualifizierte Fach- und Führungskräfte.

Rechtssicherheit
Die Erfassung und Dokumentation der psychischen Belastung erfüllt gesetzliche Vorgaben und beugt Haftungsrisiken vor.

Verbesserung der Unternehmenskultur
Der Prozess
Von der Planung zur Umsetzung –
ein strukturierter Prozess
Bei unserem ersten Termin klären wir Ihre Fragen, Erwartungen und Zielsetzungen im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Ich stelle Ihnen den Hintergrund, den Gesamtprozess und mögliche Vorgehensweisen auf der Basis Ihrer unternehmensspezifischen Schwerpunkte und Strukturen vor.
Vorbereitung
Gefährdungsbeurteilung planen, Voraussetzungen schaffen
Vor Beginn wird die Vorgehensweise in allen Schritten passgenau geplant. Dazu gehört es, die Analyseinstrumente zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen festzulegen. In dieser Phase planen wir auch, wie im Falle eines festgestellten Maßnahmenbedarfs die Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen erfolgen soll.
Ich empfehle, die am Prozess beteiligten Akteure – Führungsebene, Mitarbeitendenvertretung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/Betriebsarzt und die Beschäftigten frühzeitig einzubeziehen und über Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilung zu informieren. So tragen wir dazu bei, dass die umgesetzten Maßnahmen akzeptiert und mitgetragen werden.
Entsprechend der Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ besteht eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus den folgenden Schritten:
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Sowohl Arbeitsbereiche als auch Tätigkeiten, die hinsichtlich der psychischen Belastung gleichartig sind, können zusammengefasst werden, wie z. B. Führungstätigkeiten oder Verwaltung, Produktion, Lager, Außendienst, Baustelle, etc.
2. Gefährdungen ermitteln
Die Gefährdungen durch psychische Belastung werden anhand der zuvor ausgewählten Analyseinstrumente erhoben. So erfahren wir von den Mitarbeitenden, welche Arbeitsmerkmale aus den vier Bereichen Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung wie stark belasten.
3. Gefährdungen beurteilen
Ziel ist es, zu bewerten, ob bisher getroffene Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung ausreichend sind oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Bei der Grobbetrachtung geschieht das anhand von kritischen Schwellenwerten und empirischen Vergleichswerten. Eine Feinanalyse hilft detailliert die Ursachen für Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungspotenziale zu entdecken.
4. Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen entwickeln und festlegen
Hier handelt es sich um praxistaugliche Maßnahmen, die sich in erster Linie auf die Verhältnisse – Organisation, Struktur, Prozesse, Tätigkeiten – beziehen.
Bei der partizipativen Planung wirksamer Maßnahmen zur Entlastung gilt es, Schwerpunkte und Prioritäten zu setzen, z. B. nach Dringlichkeit, Anzahl der betroffenen Beschäftigten, Umsetzbarkeit. Für jeden analysierten Arbeitsbereich gibt es einen strukturierten Maßnahmenplan.
5. Maßnahmen durchführen
Die erforderlichen Maßnahmen sollten zeitnah umgesetzt werden, um konsequent tatsächliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erzielen.
6. Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen
Die Wirksamkeitskontrolle ist elementar für einen erfolgreichen Projektabschluss. Dabei wird nach einer angemessenen Frist überprüft, ob die festgelegten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und ob die Gefährdung durch diese Maßnahmen reduziert wurde. Fällt das Ergebnis negativ aus, sind weitergehende oder andere Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.
7. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren, aktualisieren und fortschreiben
Die projektbegleitende und abschließende Dokumentation enthält Angaben zum Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Terminen und Verantwortlichkeiten sowie zu den Ergebnissen der Wirksamkeitskontrolle.
Es ist empfehlenswert, die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich fortzuschreiben und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Sie sollte auf jeden Fall wiederholt werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen und die damit verbundene psychische Belastung geändert haben. Anlässe können u. a. eine Restrukturierung, die Reorganisation von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen, die Anschaffung neuer Arbeitsmittel, erhöhte Fluktuation und Krankenstände sein.
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtprozess

Als Arbeits- und Organisationspsychologin unterstütze ich Sie und Ihr Unternehmen fachkundig und praxisnah bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Von der Auswahl geeigneter Methoden über die Analyse der Situation vor Ort bis hin zur Planung umsetzbarer Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle begleite ich Sie mit wissenschaftlich fundierten und individuell zugeschnittenen Lösungen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch!


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